Finanzielle Unterstützung

Rückzahlung

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BEI NEUBAU

Ein Zuschuss besteht in einer partiellen Rückzahlung eines Bankkredites, der für den Bau/ Einkauf des Hauses oder Einkauf der Wohnung gezogen wurde.

1. Kosten, die man über einen Kredit mit dem Zuschuss finanzieren kann: Einkauf und Montage der Konstruktionselemente eines Gebäudes (z.B. Isolierungsmaterialien für Wände, Decken, Dächer, Fußböden, Fenster und Türen)

2. Einkauf und Montage der Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung: Einkauf und Montage der Heizungsanlage, Bereitstellung vom Warmwasser, des Wassers- und Abwassersystems und der elektrischen Anlage.

KfW-Förderprogramm 153

Beim Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus. Beim Neubau sind die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung förderfähig. Beim Kauf wird der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) gefördert. Der Kredit übernimmt 100 Prozent der Baukosten, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
KfW-Effizienzhaus 40 Plus beträgt dieser fünfzehn Prozent der Darlehenssumme (bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 40 zehn Prozent (bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 55 fünf Prozent (bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit).

KfW-Förderprogramm 124/134 – Kredite

124/134 KfW-Förderprogrammen können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer Gesamtkosten finanzieren, maximal 50.000 Euro. Beim Bau gehören dazu die Kosten für Baugrundstück und Außenanlagen sowie Bau- und Baunebenkosten.


Baukindergeld (424) – Zuschuss

Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren.

KfW-Förderung: altersgerecht umbauen (455 und 159)

Der Zuschuss kann 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der maximale Zuschuss liegt zwischen 5.000 und 6.250 Euro pro Wohneinheit. Die förderfähigen Investitionskosten liegen zwischen 2.000 und 50.000 Euro. Für den Zuschuss müssen also mindestens 2.000 Euro in den altersgerechten Umbau investiert werden.


Förderprogramm: BAFA – Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien: Wärmepumpe

Luftwärmepumpe: Die Basisförderung beträgt bis zu 40 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.300 – 1.500 Euro.

Link zur Quelle: https://www.co2online.de/foerdermittel

Kontakt

WIR SIND DA, UM IHNEN ZU HELFEN

Sie müssen nichts tun! Lassen Sie Experten einfach für Sie arbeiten.
Wir werden Ihnen helfen, das richtige Produkt zu finden und den besten Service für Ihre Bedürfnisse zu bieten – schnell und einfach!

Folgen Sie uns

Copyright © 2021 | Alplatten GmbH | Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutzerklärung